Herzlich Willkommen auf unserer Seite!
Hier findest du alle Infos, zum Fühererschein, unseren Fahrlehrern und allen Ausbildungsklassen.
Das erwartet dich:
- Individuelle Begleitung zu deinem Führerschein
- Moderne Fahrzeuge mit neuster Technik
- ein junges Team, von dem du genau den Ansprechpartner/ Fahrlehrer bekommst, welcher dich schnell an dein Ziel bringt
- Intensivkurse
- Erste Hilfe Kurs und Sehtest in der Fahrschule
- die Möglichkeit auf Automatik die Prüfung zu fahren
NEU:
Mach deinen erste Hilfe Kurs und den Sehtest direkt in deiner Fahrschule:
– 07.07. / 10:00 Uhr – 17:30 Uhr, Bad Endorf
– 01.09. / 10:00 Uhr – 17:30 Uhr, Prien
– 10.11. / 10:00 Uhr- 17:30 Uhr, Bad Endorf
Anmelden könnt ihr euch direkt unter
Bereits die dritte Generation ist bei uns für dich an drei verschiedenen Standorten da. Unser Gebiet umfasst dabei unter anderem Prien, Aschau, Bernau, Rimsting, Bad Endorf, Eggstätt, Halfing, Amerang und Söchtenau.
Unsere Filialen:
Termine 2024:
7 Tage Kurs:
Unterrichtsbeginn 17 Uhr.
- 11.01., 12.01. und 15.- 19.01. Prien
- 04.- 08.03. und 11.03., 12.03. Bad Endorf
- 11.04., 12.04. und 15.- 19.04. Prien
- 01.- 05.07. und 08.07., 09.07. Bad Endorf
- 29.08., 30.08. und 02.- 06.09. Prien
- 04.- 08.11. und 11.11., 12.11. Bad Endorf
Klasse B:
- letzter Tag im 7 Tage Kurs
Klasse A:
18:00- 21:00 Uhr
- 22.01. und 24.01. Bad Endorf
- 18.03. und 20.03. Bad Endorf
- 27.05. und 29.05. Bad Endorf
- 29.07. und 31.07. Bad Endorf
- 26.08. und 28.08. Bad Endorf
- 07.10. und 09.10. Bad Endorf
Klasse T:
18:00- 21:00 Uhr
- 05.02., 07.02. und 12.02. Bad Endorf
- 29.04., 02.05. und 13.05. Bad Endorf
- 09.09., 11.09. und 16.09. Bad Endorf
- 02.12., 04.12. und 09.12. Bad Endorf
Klasse C:
18:00- 21:00 Uhr
- 08.01., 10.01., 29.01. und 31.01. Bad Endorf
- 08.04., 10.04., 22.04. und 24.04. Bad Endorf
- 22.07., 24.07., 05.08. und 07.08. Bad Endorf
- 18.11, 20.11., 25.11. und 27.11. Bad Endorf
In der Kurswoche finden keine Unterrichte in den anderen Filialen statt.
Unser Team:
Wir schulen nach dem Motto:
WIR LIEBEN WAS WIR TUN, DENN DEIN ERFOLG IST UNSER ERFOLG!
Das sagen unsere Fahrschüler:
Unser Fuhrpark:
Klassenübersicht:
Klassen A, A2, A1, AM
Klasse A:
Fahrzeugart Schwere Krafträder
– „Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von
mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
– Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter: 24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Klasse A 2:
Fahrzeugart Mittelschwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18
Beinhaltet Klasse: A1, AM
Klasse A1:
Fahrzeugart Leichtkrafträder
– Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als
125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung
zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
– Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Mindestalter: 16
Beinhaltet Klasse: AM
Klasse AM:
– leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:
• Hubraum max. 50 cm³
• bbH max. 45 km/h
• Leistung max. 4 kW
– dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:
• Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
• Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
• bbH max. 45 km/h
• Leistung max. 4 kW
• Leermasse max. 270 kg
• nicht mehr als 2 Sitzplätze
– leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:
• Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
• Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
• bbH max. 45 km/h
• Leermasse max. 425 kg
• nicht mehr als 2 Sitzplätze
• Leistung max. 6 kW
• Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads
Mindestalter: 15
Klassen B, BE, Erweiterung B196, B197
Klasse B:
Fahrzeugart Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
– die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
– die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Mindestalter: 18
beim Begleiteten Fahren 17
bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nachvorheriger
erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17
Beinhaltet Klasse: AM, L
Erweiterung B196:
Nach einer zusätzlichen Fahrerschulung wird als Schlüsselzahl 196 auf dem Führerschein eingetragen, daher bekannt als „B196“. Ab sofort hast du die Erlaubnis Leichtkrafträder bis 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW zu fahren. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
B197:
Bei der Erteilung B197 wird ein Großteil der Fahrstunden und die Prüfung auf Automatik gefahren. Durch eine Bescheinigung der Fahrschule, dass mindestens 10 Fahrstunden auf Schaltung absolviert wurden, wird am Führerschein die Schlüsselzahl 197 eingetragen, welche zum fahren aller Fahrzeuge der Klasse B berechtigt; also Schlatung und Automatik.
BE:
Fahrzeugart Pkw oder leichter Lkw und Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.
Mindestalter: 18
beim Begleiteten Fahren 17
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Klassen C1, C1E, C, CE
C1:
Fahrzeugart Mittlere Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 18
Geltungsdauer: 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: keine
C1E:
Fahrzeugart Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!
Mindestalter: 18
Geltungsdauer: 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse C1
Beinhaltet Klasse: BE; D1E bei Besitz von D1
C:
Fahrzeugart Schwere Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 21 Jahre
Alternativ: 18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG der Berufsaubildung
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: C1
CE:
Fahrzeugart Lastzüge
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter: 21 Jahre
Alternativ:18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse C
Beinhaltet Klasse: C1E, BE, T;
D1E bei Besitz von Klasse D1;
DE bei Besitz von Klasse
Klasse T, L
T:
Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h,
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende
Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.
Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.
Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h
Beinhaltet Klasse: L, AM
L:
Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt
werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn
sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler
und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus
diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: 16
Mofa
Fahrzeugart Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
Mindestalter: 15
FAQ:
Wie kann ich mich anmelden?
Anmelden kannst du dich entweder per Mail, WhatsApp, bei einem persönlichen Termin oder beim Theorieunterricht direkt in der Fahrschule.
Wie bezahle ich meinen Führerschein?
Die Kosten für deinen Führerschein werden über den gesamten Zeitraum deiner Ausbildung verteilt. Solltest du bedenken haben, es so zu schaffen, sprich bitte direkt mit uns! So kann am besten eine Lösung gefunden werden und es gibt hinterher keine Probleme.
Kann ich mir meinen Fahrlehrer selbst aussuchen?
Der richtige Fahrlehrer, mit dem du dich wohlfühlst und entspannt deine Fahrstunden absolvieren kannst, ist extrem wichtig! Daher gibt es natürlich die Möglichkeit, dass du dir deinen Wunschfahrlehrer aussuchen kannst. Auch während der Ausbildung kann dieser gewechselt werden, solltest du mit ihm nicht zurecht kommen. Bitte sprich uns in so einem Fall direkt an! Das ist sehr wichtig!
Was brauche ich, um mich anzumelden?
Für deine Unterlagen benötigst du: einen Sehtest, ein Passbild, einen erste Hilfe Kurs und unter Umständen eine ärztliche Untersuchung ( für alle C Klassen). Zur Anmeldung musst du diese Sachen noch nicht zwingend dabei haben.
Wie lerne ich für die Theorieprüfung?
Um die Theorieprüfung erfolgreich zu bestehen, arbeiten wir mit modernsten Lernsystemen. Hier kannst du ganz easy jederzeit per App auf deinem Handy lernen.
Muss ich für meine Fahrstunden irgendwo hinkommen?
Deine Fahrstunden machst du individuell mit deinem Fahrlehrer aus. Hier könnt ihr auch den Treffpunkt aussuchen. So kann eine Fahrstunde z.B. an der Schule, Arbeit, zuhause, am Bahnhof oder einem x beliebigen anderen Treffpunkt starten. Bedenke aber bitte dennoch, dass wir auch effektiv arbeiten müssen und ein Treffpunkt weiter weg nicht gut kommt 😉
Wo mache ich meinen erste Hilfe Kurs?
Den erste Hilfe Kurs kannst du überall machen, wo diese angeboten werden. Eine gute Adresse ist hier das https://www.brk-rosenheim.de/
Wichtig ist, dass der Kurs 9 Unterrichtseinheiten umfasst!
Onlinekurse werden nicht anerkannt!
Wo mache ich meinen Sehtest?
Den Sehtest machst du beim Optiker. Er dauert nur ein paar Minuten und ist nicht teuer. Extra einen Termin beim Augenarzt zu machen ist nicht nötig.
Wann kann ich mich frühestens zum Führerschein anmelden?
Du kannst dich immer ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalters der jeweiligen Klasse bei der Fahrschule anmelden.
Muss ich mich um die Anmeldung zur Prüfung selbst kümmern?
Nein, die Anmeldung für deine Prüfung übernehmen wir für dich. Ebenso begleiten wir dich auch zur Theorieprüfung.